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AutorenbildAchim Wölwer

Bundesnotbremse für Kreis Ahrweiler ab Donnerstag, 13.05.2021 aufgehoben


Was gilt jetzt für körpernahe Dienstleistungen in Friseursalons:

  • Keine Testpflicht mehr für den Friseurbesuch

  • Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

  • Abstandsgebot zwischen Kundinnen und Kunden

  • Maskenpflicht: medizinische/FFP2-Masken oder vergleichbarer Standard (à OP-Masken wieder erlaubt),

  • Pflicht zur Kontakterfassung

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