Was gilt jetzt für körpernahe Dienstleistungen in Friseursalons:
Keine Testpflicht mehr für den Friseurbesuch
Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Abstandsgebot zwischen Kundinnen und Kunden
Maskenpflicht: medizinische/FFP2-Masken oder vergleichbarer Standard (à OP-Masken wieder erlaubt),
Pflicht zur Kontakterfassung
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